Steuererklärung kann jeder, oder?

Jeder kennt sie. Viele schnaufen jedes Jahr. Die Steuererklärung. Für viele nützlich, um etwas Geld von zu viel bezahlter Lohnsteuer zurückzuerhalten, für andere aber auch nervig. Jeder hofft, er muss nichts nachbezahlen. Fast alle erhoffen sich, Geld zurückzuerhalten. Aber eigentlich ist es kein großer Aufwand, eine Steuererklärung zu machen. Man kann es selbst erledigen oder einen Steuerberater beauftragen.

Wenn man die Erklärung selbst macht, kann man sich direkt bei dem Finanzamt einloggen, die Daten eintragen und übermitteln. Man kann aber auch alle Unterlagen sammeln und einfach dem Steuerberater übergeben. Und das kann sich am Ende richtig lohnen. Denn es wird nicht nur der Weg zur Arbeit berücksichtigt, man kann auch Belege einreichen, die man absetzen kann. Dazu zählen zum Beispiel Gegenstände, die man für die Arbeit benötigt. Dazu können Sicherheitsschuhe für die Zusteller zählen oder bestimmte Kleidungsstücke, die man unbedingt für die berufliche Tätigkeit benötigt. Außerdem kann man auch einen bestimmten Teil der Handyrechnung absetzen, genauso wie man bestimmte Punkte von der Nebenkostenabrechnung geltend machen kann. Kosten für eine Ausbildung und Materialien, Unterhalt oder Spenden kann man ebenso absetzen wie die Kirchensteuer, die Haushaltshilfe oder Kosten für die Kinderbetreuung.

Dabei kann einem der Steuerberater dann genauer helfen, denn die wissen genau, was sie alles angeben können. Die Kosten für den Steuerberater vom Vorjahr sind ebenfalls absetzbar. Ganz allgemein muss man aber sagen, ist eine Abgabe für eine Vielzahl eigentlich keine Pflicht. Es ist jedoch ratsam, eine Jene zu machen. Vor allem, wenn Gefahr läuft, dass man eventuell zu wenig Steuern bezahlt hat.

Man hat sogar vier Jahre rückwirkend Zeit, eine Erklärung zu machen. Wenn man jedoch zur Abgabe verpflichtet ist, muss man bis Ende Juli des Folgejahres die Erklärung übermittelt haben. Man kann in Ausnahmefällen einen Antrag stellen und die Abgabefrist verlängern. Dabei muss man jedoch sein Anliegen begründen. Wenn man sich einfach nicht meldet und die Fristen verstreichen lässt, kann das Finanzamt mit Sanktionen drohen, um jemanden zur Abgabe zu bewegen. Zu verpflichtenden Abgabe gibt es jede Menge bestimmte Personengruppen. Diese kann man online nachlesen und herausfinden, ob man zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist. Dazu zählen zum Beispiel Selbstständige oder Gewerbetreibende.

Eine Steuererklärung muss unbedingt nach einem amtlichen Vordruck ausgefüllt und in jedem Fall unterschrieben werden. Die Daten, die man angeben muss, hat man im heimischen Büro bei gepflegter Ablage stets zur Hand. Ein Wort zum Schluss: Es klingt komplizierter, als es wirklich ist. Es ist kein Hexenwerk und man kann es schnell wieder von der To-do-Liste streichen, denn in den meisten Fällen hat man außer den Fahrtkosten nicht viel mehr zu absetzen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf Webseiten wie z. B. von der Voss Schnitger Steenken Bünger & Partner Steuerberater-Rechtsanwalt-vereidigter Buchprüfer-Wirtschaftsprüfer PartG mbB.

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