Finanzbuchhaltung (Geschäftsbuchhaltung)

1. Wesen der Finanzbuchhaltung

Als quantitatives Beschreibungs- bzw. Ermittlungsmodell wird die Finanzbuchhaltung von Maßgrößen, Definitionen, Axiomen und Rechenregeln bestimmt, auch beim Struckmeier Rainer Steuerberater. Ihr Wesen besteht im Sammeln, Registrieren und Systematisieren realer, das heißt durch Beobachtung wahrnehmbarer und faktisch existenter Tatbestände der Zustands- und Vorgangserscheinungen.  Die Geschäftsbuchhaltung verzeichnet chronologisch, systematisch, lückenlos und ordnungsmäßig alle in Zahlen festgehaltenen, wirtschaftlich bedeutungsvollen Vorgänge (Geschäftsvorfälle), die sich zwischen Gründung und Liquidation der Unternehmung ereignen. Wirtschaftlich bedeutsam sind dabei alle Vorgänge, welche die Höhe und/oder die Zusammensetzung des Vermögens und des Kapitals eines Betriebes ändern.

2. Bilanz  

Die Gesamtheit aller in einem Unternehmen eingesetzten Werte schlägt sich in der Bilanz zweifach nieder: Zum einen auf der Passivseite (Kapitalseite), wo die Summe der von Eigentümern und von Dritten (Gläubigern) zur Verfügung gestellten Mittel als abstrakte Kontrollziffer die Ansprüche an das Vermögen des Unternehmens repräsentiert und zum Anderen auf der Aktivseite (Vermögensseite), wo die Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel in den Formen konkreter Vermögenswerte ausgewiesen werden. Im Normalfall deckt das Vermögen in seiner Gesamtheit die Summe der Ansprüche von Eigentümern und Gläubigern, das heißt es gilt die Bilanzgleichung: Vermögen = Eigenkapital + Fremdkapital. Aber auch im Fall der Überschuldung, das heißt bei völliger Aufzehrung des Eigenkapitals, verliert diese Gleichung ihre Gültigkeit nicht, es gilt nunmehr: Vermögen + Verlust = Fremdkapital. 

3. Geschäftsvorfälle

Geschäftsvorfälle verändern die Bilanz zwar in ihrer Struktur, lassen die Bilanzgleichung jedoch unangetastet. Dabei sind vier Grundtypen von Bilanzveränderungen zu unterscheiden:

(1) Aktivtausch, das heißt bei unveränderter Bilanzsumme finden Umschichtungen innerhalb der Vermögenspositionen statt;

(2) Passivtausch, das heißt bei unveränderter Bilanzsumme finden Umschichtungen innerhalb des Kapitals statt;

(3) Aktiv-Passiv-Mehrung (Bilanzverlängerung), das heißt durch Zunahme von Vermögens- und Kapitalpositionen um den gleichen Betrag vergrößert sich die Bilanzsumme;

(4) Aktiv-Passiv-Minderung (Bilanzverkürzung), das heißt durch Abnahme von Vermögens- und Kapitalpositionen um den gleichen Betrag, verkleinert die Bilanzsumme.  

Solange bei Geschäftsvorfällen Leistung und Gegenleistung wertmäßig übereinstimmen, resultieren daraus lediglich Bestandsveränderungen ohne Erfolgswirkung (erfolgsunwirksame Geschäftsvorfälle, z. B. Barabhebung von der Bank). Fallen dagegen Leistung und Gegenleistung wertmäßig auseinander (z. B. Verkauf von Ware über/unter Einstandspreis), so besitzen die Geschäftsvorfälle zugleich Erfolgswirkung (erfolgswirksame Geschäftsvorfälle). Charakteristisch für letztere ist die zwingende Verbindung zum Eigenkapital: Wird z. B. Ware über dem Einkaufspreis veräußert, dann nimmt die Position Ware um einen kleineren Betrag ab als die Position Kasse zunimmt. Da dieser Vorgang aber nicht das Fremdkapital berührt, muss die Mehrung der Vermögenswerte entsprechend der Bilanzgleichung des Eigenkapitals wachsen. 

Aus zeitlich asynchron verlaufenden Leistungsprozessen können zudem temporär wirksame Erfolgsniederschläge resultieren: Ein Verbrauch von Heizöl hat eine Abnahme des Heizölbestandes zur Folge, ohne dass dadurch eine andere Vermögensposition unmittelbar zunimmt. Eine entsprechende Abnahme des Fremdkapitals ist durch diesen Vorgang ebenfalls nicht angezeigt, sodass wiederum das Eigenkapital als Residualgröße aus Vermögen und Fremdkapital die Differenz absorbiert.  Somit können sich die Bilanzveränderungen Passivtausch, Aktiv-Passiv-Mehrung und Aktiv-Passiv-Minderung sowohl erfolgswirksam als auch erfolgsneutral auswirken. Nur dem Aktivtausch fehlt die Verbindung zum Eigenkapital, er bleibt daher immer erfolgsunwirksam. Die aus den Vermögens- und Kapitalbeständen der Bilanz abgeleiteten Konten werden als Bestandskonten bezeichnet. Sie sind der jeweiligen Bilanzseite entsprechend in Aktiv- und Passivkonten unterteilt.

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