Der Beruf des Wirtschaftsprüfers ist ein öffentliches Amt und gehört zu den freien Berufen. Das Tätigkeitsfeld des Prüfers ist dabei sehr vielfältig. Darüber hinaus ist er auch mit viel Verantwortung und Pflichten verbunden. Hauptaufgabe bilden natürlich die betriebswirtschaftlichen Prüfungen. Dafür muss sich der Prüfer erst einmal einen Einblick in das Unternehmen und dessen Arbeitsweise verschaffen.
Er kontrolliert dabei zum Beispiel die Buchführung von Unternehmen und die Einhaltung der jeweiligen Vorschriften. Dazu gehört auch die Prüfung von Jahresabschlüssen und Lageberichten der Unternehmen. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus werden auch die Kreditwürdigkeit und die Wirtschaftlichkeit geprüft. Der Prüfer nimmt die Prüfung vor und bestätigt diese, oder lehnt sie ab. Im Zuge dessen, stellt er ein Prüfsiegel, ein sogenanntes Testat aus.
Wenn das Testurteil positiv ist, stellt der Prüfer ein uneingeschränktes Testat aus. Bei Mängeln hat er die Möglichkeit, ein eingeschränktes Testat auszustellen oder es zu verweigern. Darüber hinaus gehören auch Sonderprüfungen, wie zum Beispiel das Prüfen von Aktien, zum Aufgabenbereich. Damit vertritt der Prüfer nicht nur unternehmerisches, sondern auch öffentliches Interesse, denn die Aktionäre möchten vor Investition über die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens informiert sein.
Aber auch Aufgaben aus anderen Berufsfeldern werden regelmäßig auf den Wirtschaftsprüfer, wie er beispielsweise bei FRISIA-TREUHAND GMBH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft anzutreffen ist, übertragen. Er ist somit auch als Sachverständiger für Betriebsführung tätig und nimmt im Zuge dessen auch Unternehmensbewertungen vor.
Der Prüfer übernimmt auch vielfältig beratende Tätigkeiten. So muss er, um seine Tätigkeit zufriedenstellend ausführen zu können, eine grundlegende Kenntnis des Wirtschaftsrechts haben. Dies kann der Prüfer auch nutzen, um als Rechtsberater tätig zu werden. Darüber hinaus, ist er auch als Steuerberater tätig und steht den Unternehmen bei steuerrechtlichen Fragen zur Seite. Doch nicht nur die Rechts-und Steuerberatung ist Teil seines Aufgabengebietes. Er übernimmt auch die Position eines Unternehmensberaters und berät die Firmen somit bei wirtschaftlichen und betrieblichen Angelegenheiten. Zu diesen gehören auch die Finanzierung und die Nachfolge.
Auch die treuhändische Verwaltung gehört zum Berufsbild. Der Prüfer ist dabei verpflichtet, die Vermögensinteressen seiner Kunden uneigennützig zu verwalten. Die Kunden des Prüfers stammen aus verschiedenen Branchen. Darunter Industrie, Handel und Dienstleistungen. Aber auch Privatpersonen, sowie Freiberufler können die Dienste des Prüfers in Anspruch nehmen. Natürlich hat er bei der Ausübung seines Amtes auch verschiedene Pflichten zu erfüllen. Dies umfasst neben Eigenverantwortung und Verschwiegenheit, natürlich auch Pflichten wie Gewissenhaftigkeit, Unabhängigkeit, Unbefangenheit und Unparteilichkeit. Der Prüfer muss somit stets unabhängig Entscheidungen treffen und darf seine Entscheidungsfreiheit nicht von anderen beeinflussen lassen. Des Weiteren darf er nur solche Tätigkeiten ausüben, die mit seinem Berufsbild vereinbar sind. Zu den unvereinbaren Tätigkeiten gehören zum Beispiel berufsfremde Tätigkeiten, gewerbliche Tätigkeiten und öffentlich-rechtliche Tätigkeiten zum Beispiel als Minister.
Um Wirtschaftsprüfer werden zu können, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Ein abgeschlossenes Hochschulstudium, sowie eine mindestens dreijährige Berufserfahrung müssen vorgewiesen werden können. In seltenen Fällen genügt stattdessen aber auch der fachliche Nachweis, dass man langjährig für einen anderen Prüfer tätig war. Darüber hinaus ist natürlich auch eine persönliche Eignung für das Amt erforderlich. Die fachliche und persönliche Eignung wird in einem Zulassungsverfahren festgestellt und mit einem Staatsexamen abgeschlossen. In dem Examen wird umfangreiches Wissen aus den Wirtschaftswissenschaften und dem Recht geprüft.
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